Sämtliche Bezeichnungen in den nachstehenden Teilnahmebedingungen sind in geschlechtsneutraler Form gehalten und beziehen sowohl weibliche als auch männliche Personen mit ein.

1. Wer kann teilnehmen?

Der Smart Contest richtet sich an kleinst, kleine und mittlere Unternehmen, welche in Tirol oder Südtirol ihren Firmensitz haben. Die Klassifizierung Klein und Mittlere Unternehmen gilt laut EU Definition und wird bei Anmeldung zum Wettbewerb überprüft.

Der Wettbewerb wendet sich an Unternehmen die keine bzw. wenig Erfahrung im Social Media Bereich haben. Es sind keine Social Media Vorkenntnisse für die Teilnahme notwendig. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Unternehmen, die Social Media Beratung anbieten (Bsp: Social Media Agenturen). Social Media Agenturen können außer Konkurrenz am Bewerb teilnehmen und als Best Practice Beispiel fungieren. Es sind grundsätzlich alle Branchen zum Bewerb zugelassen. Hat ein Teilnehmer bereits einmal am Smart Contest teilgenommen, ist die nochmalige Teilnahme (in einem der Folgejahre) mit dem selben Konzept nur außer Konkurrenz möglich.

2. Teilnahmebeginn und -ende

Der Smart Contest durchläuft drei Phasen (Details hinsichtlich Daten der Phasen, Abgabe etc. siehe Zeitplan).

In der ersten Phase erfolgt eine Vorauswahl der besten 20 Social Media Konzepte. Eine Fachjury wählt aus allen eingereichten Projekten die 20 besten Ideen aus. Die Auswahl erfolgt mittels Kriterienkatalog.

In der zweiten Phase werden die ausgewählten Social Media Konzepte durch professionelle Coachings vom MCI begleitet. In dieser Phase unterstützt das MCI die Teilnehmer bei der inhaltlichen Vertiefung bzw. Umsetzung ihrer Konzepte und vermittelt fundiertes Know-how im Umgang mit Sozialen Netzwerken. Am Ende der zweiten Phase geben die teilnehmenden Unternehmen das erweiterte Konzept ab.
Zu Beginn der Phase 3 bestimmt die Fachjury zehn Unternehmen mit den erfolgversprechendsten Social Media Konzepten. Diese besten 10 Konzepte werden im Finale vor Publikum durch die Unternehmen präsentiert. Als Vorbereitung auf diese Prämierungsveranstaltung erhalten die zehn Finalisten ein Präsentationstraining. Über die Vergabe des Hauptpreises „Social Media Crystal“ entscheiden die eingeladenen Gäste und Experten beim Prämierungsevent. Die drei Gewinner-Projekte erhalten Preise für weitergehende vertiefende -Betreuung durch professionelle Social Media-Berater.

3. Teilnahmekosten

Der Teilnehmer hat keine Teilnehmergebühren zu zahlen. Alle Coachings, Seminarwochenenden, Präsentationstechniken oä. sind kostenlos. Jediglich die Anreise zu den Coachings, Seminarwochenenden, Präsentationstechniken oä. ist von den Teilnehmern selbst zutragen.

Sollte sich der Teilnehmer für ein Seminarwochenende angemeldet haben, und dann zum Seminarwochenende nicht erscheinen oder früher abreisen, so hat der Teilnehmer die dem Veranstalter des Smart Contest verrechneten Stornokosten zu tragen, es sei denn, der Teilnehmer hat sich 3 Tage vor Beginn des Seminarwochenendes wieder abgemeldet. Der Wettbewerb richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an KMUs laut EU-Definition aus Nord und Südtirol. Wurden bei der Registrierung des Unternehmens falsche Angaben bezüglich der Klassifizierung gemacht, können wegen unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen, die bereits erbrachten Leistungen im Nachhinein an den Teilnehmer weiterverrechnet werden.

4. Schlussbestimmungen

Der Veranstalter des Smart Contest behält sich Folgendes vor:

  • über die Prämierung der eingereichten Konzepte nach seiner freien Beurteilung zu entscheiden, wobei
  • diese Entscheidung keiner Begründung bedarf
  • gegebenenfalls keine der eingereichten Arbeiten zu prämieren
  • alles, was die Preisträger ausdrücklich zur Veröffentlichung freigeben, zu publizieren
  • den Wettbewerb jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen können die Teilnehmer ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Hinsichtlich der Richtigkeit der Aussagen von Betreuern und anderer am Wettbewerb mitwirkender Personen wird keine Haftung übernommen. Alle Betreuer und Juroren verpflichten sich mit einer schriftlichen Erklärung zur Verschwiegenheit im Hinblick auf die vertraulichen Informationen, von denen sie im Wettbewerbsprozess Kenntnis erlangen.